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Hier
ensteht demnächst eine Plattform zum Thema
"Neuerung
der katholischen Kirche oder neue Wege im kommunalen Bereich"
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Projekt-Fragen:
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Folgende Überlegung. Eine Gemeinde mit tausend
Kirchenbeitragszahlern möchte seine eigene ortsansässige Kirche kaufen und
eine eigene Kirchengemeinde gründen. Nennen wir es kommunale
Kirchengemeinschaft. Alle treten aus der katholischen Kirche aus und treten
in diese neue Vereinigung ein und zahlen den berechneten Kirchenbeitrag
dann in die kommunale Kirche ein. Welche Vorteile hätte dies? Wie wäre das
juridisch in Österreich umsetzbar?
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Präsentation:
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Konzept zur Gründung einer kommunalen Kirchengemeinschaft
in Österreich
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1.
Einleitung
In
Österreich besteht für Kirchenmitglieder die Möglichkeit, freiwillig
Kirchenbeiträge an die gesetzlich anerkannten Kirchen und
Religionsgemeinschaften zu entrichten. Die Idee einer „kommunalen Kirchengemeinschaft“
(KKG) eröffnet eine Alternative zur bestehenden katholischen Kirche, indem
Mitglieder einer Gemeinde ihre eigene Glaubensgemeinschaft gründen, aus der
römisch-katholischen Kirche austreten und die bisherigen Kirchenbeiträge
stattdessen in die eigene Gemeinschaft einbringen.
Dieses
Konzept beschreibt die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen
Schritte zur Umsetzung eines solchen Modells.
2.
Vorteile einer kommunalen Kirchengemeinschaft
2.1 Finanzielle Vorteile
für die Mitglieder
- Volle
Kontrolle über Beiträge:
Die Mittel fließen nicht mehr in ein übergeordnetes System (z. B.
Diözesanverwaltung), sondern bleiben vollständig in der Gemeinde.
- Zielgerichtete
Investitionen: Das Geld
kann für den Erhalt der Kirche, soziale Projekte und kulturelle
Veranstaltungen verwendet werden.
- Transparenz: Die Mitglieder können über die Verwendung der
Gelder demokratisch entscheiden.
2.2 Kirchliche
Unabhängigkeit
- Autonome
Verwaltung: Keine
Abhängigkeit von einer übergeordneten kirchlichen Hierarchie.
- Moderne
Glaubensgestaltung:
Liturgie, Predigten und theologische Ausrichtung können den Bedürfnissen
der Gemeinde angepasst werden.
- Eigene Werte
und Regeln: Anpassung an
aktuelle gesellschaftliche Anforderungen, z. B. in der Ehe-, Frauen- und
LGBTQ+-Politik.
2.3 Gemeinschaftliche
Vorteile
- Stärkung der
lokalen Identität: Die
Kirche wird zum sozialen Zentrum der Gemeinde.
- Direkte
Mitbestimmung:
Entscheidungen werden auf Basis der Mitgliederwünsche getroffen.
- Förderung von
sozialen Projekten:
Möglichkeit zur Einrichtung karitativer Einrichtungen, die direkt vor
Ort wirken.
3.
Juristische Umsetzung in Österreich
3.1 Kirchenaustritt aus
der römisch-katholischen Kirche
1.
Die Mitglieder müssen offiziell
bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat ihren Austritt
erklären.
2.
Damit erlischt die Verpflichtung
zur Zahlung des katholischen Kirchenbeitrags.
Alle
Infos und Formulare bez. Austritt: https://www.noe.gv.at/noe/Persoenliche-Ausweise-Dokumente/Religionsaustritt.html
3.2 Gründung einer neuen
Religionsgemeinschaft
Die
Gemeinde kann auf zwei Wegen eine eigene religiöse Gemeinschaft schaffen:
1.
Gründung
eines privaten Vereins nach dem Vereinsgesetz 2002
o Einfacher und schneller umzusetzen
o Kein staatlicher Kirchenbeitrag (nur freiwillige
Spenden und Mitgliedsbeiträge)
o Kein Anspruch auf staatliche Förderungen oder
steuerliche Begünstigungen
2.
Anerkennung
als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ gemäß § 2
Bekenntnisgemeinschaften-Gesetz (BekGG)
o Erfordert mindestens 300 Mitglieder
o Recht auf Spendenabsetzbarkeit und rechtliche
Gleichstellung mit anerkannten Kirchen
o Möglichkeit zur späteren Anerkennung als „staatlich
anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft“ (ab 18.000 Mitgliedern, also 2
Promille = 0,2% der Bevölkerung)
Siehe
Infos unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/religionsausuebung/3/Seite.820016.html
3.3 Erwerb der Kirche
durch die Gemeinschaft
- Falls
die Kirche im Besitz der katholischen Diözese ist, muss eine Verhandlung
über den Kauf stattfinden.
- Eine
Alternative wäre eine langfristige Pacht oder ein Erbpachtvertrag.
- Die
Finanzierung kann über Spenden, Fundraising und Bankdarlehen erfolgen.
4. Organisatorische Struktur der kommunalen Kirchengemeinschaft
4.1 Leitung und
Verwaltung
- Demokratische
Strukturen: Vorstand oder
Ältestenrat, gewählt von den Mitgliedern.
- Pastorale
Leitung: Wahl eines
Pfarrers oder religiösen Leiters (muss keine Priesterweihe haben).
- Mitgliederverwaltung: Klare Statuten und Mitgliedsregister.
4.2 Finanzen und
Kirchenbeitrag
- Berechnung des
Beitrags: Orientierung am
bisherigen katholischen Kirchenbeitrag (z. B. 1% des Einkommens).
- Verwendungszwecke: Erhalt der Kirche, Seelsorge, Sozialarbeit,
Veranstaltungen.
- Transparenzmaßnahmen: Jährliche Budgetberichte für Mitglieder.
4.3 Theologische
Ausrichtung
- Offene
Glaubensgemeinschaft:
Eigenständige Liturgiegestaltung und Anpassung an moderne Bedürfnisse.
- Interreligiöse
Offenheit: Zusammenarbeit
mit anderen Glaubensgemeinschaften möglich.
5. Herausforderungen und Lösungen
5.1 Kirchlicher Widerstand
- Die
katholische Kirche könnte versuchen, die Mitglieder zum Verbleib zu
bewegen.
- Mögliche
theologische Debatten über die Legitimität der neuen Gemeinschaft.
- Lösung:
Klare Kommunikation und Transparenz gegenüber den Mitgliedern.
5.2 Rechtliche Hürden
- Falls
eine staatliche Anerkennung angestrebt wird, könnten lange Prüfverfahren
notwendig sein.
- Lösung:
Zunächst als Verein starten, später formale Anerkennung anstreben.
5.3 Finanzielle
Sicherheit
- Anfangs
fehlen Rücklagen und finanzielle Strukturen.
- Lösung:
Fundraising, Crowdfunding, lokale Sponsoren und Stiftungen ansprechen.
6. Fazit und nächste Schritte
Die
Gründung einer kommunalen Kirchengemeinschaft in Österreich ist rechtlich
möglich und bietet zahlreiche Vorteile für die Mitglieder. Der entscheidende
Faktor für den Erfolg ist eine klare Organisation, finanzielle Stabilität und
eine starke Gemeinschaft, die die Idee unterstützt.
Nächste
Schritte:
1.
Bedarfserhebung: Umfrage unter den Kirchenmitgliedern zur
Bereitschaft zum Austritt und zur neuen Gemeinschaft.
2.
Gründungsversammlung: Offizieller Beschluss über die Vereinsgründung oder
Anerkennung als religiöse Gemeinschaft.
3.
Kirchenkauf
oder Pachtvertrag aushandeln.
4.
Finanzierungsstrategie
entwickeln: Kirchenbeiträge,
Spendenaktionen, Sponsoren suchen.
5.
Erstellung
eines offiziellen Glaubensbekenntnisses und Statuts.
6.
Erste
Gottesdienste und Veranstaltungen planen.
Mit einer
klugen Strategie kann eine Gemeinde die Kontrolle über ihre Kirche übernehmen
und eine unabhängige, moderne Glaubensgemeinschaft schaffen.
Kirche im
Ort kaufen: https://www.heute.at/s/erhaltungskosten-zu-hoch-kirchen-stehen-zum-verkauf-120049344
Konzept:
·
Würden
alle Bürger einer Gemeinde aus der katholischen Kirche austreten, so wären
das der Verlust von ca. 250.000 Euro in unserer Gemeinde für die katholische
Kirche.
·
Diese
Summe würden dann die Gemeindemitglieder in die neu gegründete Kirche zahlen
also würde kommunal ca. 250.000 Euro zur Verfügung stehen.
·
Da
die katholische Kirche mit der Gemeinde nichts mehr verdient hat sie 2
Optionen, nämlich sie investiert in Personal ohne je einen Euro
zurückzukriegen oder sie verkauft die örtliche Kirche an die neue
Gemeinschaft und entledigt sich so der Kosten.
·
Die
neue Gemeinschaft stellt ihren eigenen Diakon an, zB 2.500 Netto /Monat
(5.000 Brutto/Monat) insgesamt ca. 60.000 Euro inkl. Lohnnebenkosten / Jahr, der
angestellt ist und nach ASVG versichert wird. Dazu noch eine Person die das Büro
managt.
Könnte diese neue Kirchengemeinschaft zum Beispiel
einen Diakon als Fixpfarrer anstellen?
Ja, die
neue Kirchengemeinschaft könnte einen Diakon als Fixpfarrer anstellen,
allerdings gibt es dabei einige rechtliche und kirchenrechtliche Aspekte zu
beachten.
1.
Anstellung eines Diakons als Fixpfarrer – Rechtliche Möglichkeiten
1.1 Innerhalb der
römisch-katholischen Kirche nicht möglich
Ein
katholischer Diakon unterliegt dem kanonischen Recht (Codex Iuris Canonici,
CIC) und der Autorität des Bischofs. Ein geweihter katholischer Diakon kann
deshalb nicht ohne Erlaubnis des Bischofs als "Pfarrer" in einer
anderen Kirchengemeinschaft tätig sein.
- Falls
er sich dennoch für diese Tätigkeit entscheidet, riskiert er kirchliche
Sanktionen, bis hin zur Suspendierung durch den Bischof.
1.2 In der neuen
Kirchengemeinschaft möglich
Da die
kommunale Kirchengemeinschaft eine eigenständige Organisation wäre, könnte
sie unabhängig von katholischem Kirchenrecht eine Person mit diakonaler
Ausbildung als „Pfarrer“ oder „Gemeindeleiter“ einstellen.
- In
diesem Fall müsste der Diakon allerdings aus dem offiziellen Dienst der
katholischen Kirche austreten.
- Alternativ
könnte eine Person mit theologischer Ausbildung (z. B. ein evangelischer
Theologe, ein pensionierter katholischer Priester oder ein
Laientheologe) die Leitung übernehmen.
2.
Theologische und organisatorische Überlegungen
2.1 Rolle des Pfarrers
in der neuen Gemeinschaft
Da die
neue Kirchengemeinschaft nicht an das katholische Kirchenrecht gebunden ist,
kann sie ihre eigenen Regeln für die Rolle des „Pfarrers“ definieren.
- Der
Fixpfarrer könnte Gottesdienste leiten, Sakramente in der neuen
Gemeinschaft spenden (Taufe, Eheschließung, Begräbnisse etc.).
- Falls
gewünscht, könnte die neue Kirche auch alternative Weiheformen oder
theologische Qualifikationen für Geistliche festlegen.
2.2 Einbindung eines
katholischen Diakons
Falls ein
katholischer Diakon Interesse an einer Mitarbeit hätte, könnte er als „Geistlicher Leiter“
oder „Seelsorger“
in einer beratenden Funktion tätig sein, ohne sich offiziell als „Pfarrer“ zu
bezeichnen.
- Falls
er dennoch als „Pfarrer“ fungieren möchte, müsste er sich offiziell von
seinem bisherigen Dienst in der katholischen Kirche lossagen.
2.3 Alternativen zur
Priesterweihe
Da die
römisch-katholische Kirche eine Weihe nur innerhalb ihrer Strukturen erlaubt,
könnte die neue Kirchengemeinschaft eigene Formen von Weihen oder
Beauftragungen für Geistliche festlegen.
- Beispiele:
Eine „Segnung zum Pfarrdienst“ oder eine „pastorale Einsetzung“.
3.
Fazit
Ja, eine
kommunale Kirchengemeinschaft kann einen Diakon oder eine andere theologisch
ausgebildete Person als Fixpfarrer anstellen. Falls der Diakon katholisch
geweiht ist, müsste er aus dem offiziellen Dienst ausscheiden, um Sanktionen
durch die römisch-katholische Kirche zu vermeiden. Eine pragmatische Lösung
wäre, eine theologisch geschulte Person mit Erfahrung in der Seelsorge
einzusetzen, die bereit ist, die Verantwortung für die neue Gemeinde zu
übernehmen.
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